Grundwerteerklärung der mfi AG

Verhaltenskodex zur Vermeidung von Begünstigungen, Bereicherung und Korruption


Präambel

Unsere Investoren, Finanzpartner, Mieter und Lieferanten legen zur  Sicherstellung eines integeren Handelns aller Beteiligten zunehmend Wert auf ein klares und eindeutiges Wertemanagement.
Wir betrachten daher eine an Werte gebundene Unternehmensphilosophie als wesentliche Erfolgsvoraussetzung für unser Unternehmen.
Die Verhaltensstandards stellen verbindliche Regelungen für den Umgang in allen Belangen unseres Unternehmens dar.

Wir erwarten, dass die gültigen Gesetze und Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Bei Verstößen gegen dieses Gebot zur Rechtstreue müssen Mitarbeiter mit Konsequenzen rechnen. Wir akzeptieren keinerlei Verhalten, das unsere Integrität in Frage stellt oder gefährdet.
Integrität, Loyalität, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, der Menschenrechte und der umweltschonende Umgang mit Ressourcen sind Grundwerte, woran wir unser Verhalten und Handeln im Rahmen einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmenspolitik ausrichten. Sie dienen uns als verbindliche Leitlinie, überall dort, wo wir geschäftlich aktiv sind.

Begünstigung, persönliche Bereicherung und Korruption widersprechen grundlegenden rechtlichen und ethischen Anforderungen, die bei der mfi AG uneingeschränkt gültig sind.
Wir dulden derartige Praktiken nicht und gehen entschlossen und konsequent dagegen an.
Um die Grenzen zwischen notwendigen geschäftlichen Kontakten sowie persönlicher Bereicherung oder Begünstigung Dritter zu verdeutlichen, werden folgende Verhaltensstandards beispielhaft festgelegt:

  1. Einladungen und Geschenke an Mitarbeiter und Beamte des Öffentlichen Dienstes sind grundsätzlich untersagt, es sei denn, es handelt sich um Einladungen zu offiziellen öffentlichen Veranstaltungen der mfi AG, wie z. B. zu Grundsteinlegungen, Richtfesten, Eröffnungen, Centerveranstaltungen, Jubiläen oder Preisverleihungen.
    Wir definieren Geschenke und Zuwendungen als alles, was der Empfänger erhält, ohne dass er dafür einen angemessenen Marktwert zahlt.
    In Zweifelsfällen ist die Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten einzuholen.
  2. Einladungen oder Geschenke von und an Geschäftspartner oder mit diesen in Lebensgemeinschaft lebenden Personen sollen die Größenordnung von privat üblichen Maßstäben bei Aufmerksamkeiten nicht überschreiten und sind von geringem materiellen oder nur symbolischen Wert.
    Reisen, Übernachtungen, Dienst- oder Werkleistungen ohne oder ohne angemessene Vergütung sehen wir als unmaßstäblich an und dürfen daher weder gewährt noch entgegengenommen werden.
  3. Die Annahme oder die Einladung zu Sport-, Kultur- oder anderen Event-Veranstaltungen ist ebenso wie die Einladung zu einer Feier oder einem Geschäftsessen gestattet, wenn sie zum Ausbau von geschäftlichen Kontakten dienen. Reisen und Übernachtungen zu diesem Zweck sind Dienstreisen und müssen bei dem zuständigen Vorgesetzten im Rahmen der Dienstreiseordnung gemeldet/beantragt und abgerechnet werden.
  4. Private Geschäftsbeziehungen, insbesondere im Rahmen von Dienst- oder Werkleistungen zu Partnerfirmen der mfi AG sind dem Vorstand anzuzeigen. Entstehende Kosten hat der Mitarbeiter selbst zu tragen. Sie müssen den Marktpreisen entsprechen.
  5. Die Loyalität gegenüber den Unternehmensinteressen macht es erforderlich, Interessenskonflikte grundsätzlich zu vermeiden. Diese liegen insbesondere dann vor, wenn private Interessen eines Mitarbeiters das Interesse des Unternehmens tangieren könnten. Die Mitarbeiter sind daher gehalten, alles zu vermeiden, was den Verdacht eines Loyalitätskonfliktes auslösen könnte.
  6. Einstellungen von Kindern oder sonstigen privat nahe stehenden Personen als Praktikanten, Werkstudenten oder Auszubildenden sind grundsätzlich erwünscht und dienen auch einem positiven Firmenimage in den Familien/ Bekanntenkreisen der Mitarbeiter.
    Einsatzgebiet und vertragliche Vereinbarungen dieses Nachwuchskreises sollten zur Vermeidung von Interessenkollisionen jedoch außerhalb des Wirkungsbereiches des verwandten / befreundeten Mitarbeiters liegen.

 

Essen, November 2007  

für den Vorstand der mfi management für immobilien AG

Matthias Böning
Peter W. Landgraf               


Die mfi management für immobilien AG (mfi), einer der führenden
Entwickler und Betreiber großer Einkaufs-Arcaden und -Center
in Deutschland, hat den Perella Weinberg Real Estate Fund I LP
als neuen Mehrheitsaktionär gewinnen können. Der Perella
Weinberg Real Estate Fund I LP, der Immobilienarm des

Finanzdienstleisters Perella Weinberg Partners, wird sich über
eine Kapitalerhöhung mehrheitlich an der mfi beteiligen. Der
Gründer und Aufsichtsratsvorsitzende der mfi, R. Roger Weiss,
wird neben dem neuen Aktionär auch weiterhin maßgeblich
[mehr...]

Aktuelle Meldungen